Häufig gestellte Fragen
| 1. Was ist eine Versteigerung? Eine Versteigerung ist eine Möglichkeit, Immobilien einer großen Anzahl von potenziellen Käufern anzubieten. 2. Was ist ein „Richtwerts-Preis?“ Ein Richtwertspreis ist nur ein Preisvorschlag und sollte nicht als Mindestpreis verstanden werden, welcher nicht immer der Gleiche ist. 3. Wie kann ich mit meiner Immobilie an Eurer Versteigerung teilnehmen? Kontaktieren Sie uns entweder per Email oder rufen Sie uns einfach an um einen Termin zu vereinbaren. 4. Kann ich mir die Immobilie anschauen bevor die Versteigerung stattfindet? JA, wir können für Sie einen Termin vereinbaren, an dem Sie genug Zeit für die Besichtigung haben werden. |
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Am Versteigerungstag wird Sie der Auktionsleiter informieren und Ihnen Tips geben, wie Sie am besten mitbieten können.
6. Muss ich anwesend sein um bei einer Versteigerung mitbieten zu können?
Nein, Sie können entweder einen Vertreter (Familienmitglied oder einen staatlich geprüften Anwalt) schicken oder Sie bieten per Telefon mit.
7. Wie bezahle ich für meine ersteigerte Immobilie?
Wir können Ihnen bei der Wahl der Finanzierung helfen oder, falls Sie Bar bezahlen möchten, finden Sie hier links von der Firma Moneycorp, die Ihnen mit Ihren geringen Komissionen, bei dem Geldtransfer helfen könnte.
8. Wann ist die Bezahlung fällig?
Wir werden einen Termin mit Ihnen (+ Ihrem Anwalt) und dem Verkäufer vereinbaren um die Immobilien-Dokumente zu unterschreiben. Das Geld sollte spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Termin bei der Bank aufbewart sein.
9. Wie lange dauert es, bis alle Dokumente und Behördengänge erledigt sind?
Normalerweise dauert es nicht länger als 30 – 40 Tage, es sei denn, es sind andere Vereinbarungen mit Ihnen, dem Verkäufer und uns, getroffen worden.
10. Kann es sein das für eine Immobilie noch irgendwelche Verbindlichkeiten ausstehen?
Nein, es wird alles vor der Versteigerung geprüft, so wie es auch in unseren Verkaufsvereinbarungen festgelegt wurde.
11. Wenn ich eine Immobilie ersteigere, was muss ich dann am selben Tag zahlen?
Sie müssen eine Anzahlung in höhe von 3000 Euro hinterlegen.
12. Welche Kommisionen muss ich für den Verkauf meiner Immobilie zahlen?
Spanish Property Auctions verlangt 2.75% + MwSt.
13. Muss ich meinen eigenen Anwalt zur Versteigerung mitbringen?
Wir werden unabhängige Anwälte vor Ort haben, die Ihnen zur Verfügung stehen. Sollten Sie dennoch eigene Anwälte bevorzugen, können Sie diese natürlich mitbringen.
14. Was ist ein Mindestpreis?
Der Mindestpreis ist der Preis, zu dem Sie mindestens bereit sind zu verkaufen. Beachten Sie, dass der Mindestpreis nur Ihnen und dem Auktionsleiter bekannt ist.
15. Ist meine Anzahlung zurückerstattbar?
Ja, aber nur unter bestimmten Vorraussetzungen. Sollte das Eigentum Defekte haben, die eine Hypothekenanwendung ausschliesst, oder sollte es ungeahnte Dokumentenprobleme geben oder sich der Verkäufer grundlos vom Verkauf zurück ziehen, dann ist die Gebühr zurück zu zahlen.
16. Was ist, wenn meine Immobilie an der Versteigerung nicht verkauft wird?
Sollte Ihre Immobilie nicht verkauft werden, dürfen Sie nach Absprache an der nächsten Auktion kostenlos teilnehmen. Ausserdem werden wir Ihre Immobilie auf der Internetseite unseres Tochterunternehmens „Spanish Homes Just For You“ anbieten. Ihre Komission bleibt bei 2.75 % + MwSt. ohne zusätzliche Kosten.
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